Neue Haustür gefördert mit 1.436 Euro

Aktuell wird die Investition in eine Haustür durch unsere Energie-Experten unterstützt.

Der Kaufpreis der Haustür beträgt 6.200 Euro. Die Sonstigen Kosten (Entsorgung, Öffnung anpassen, Putz innen und außen herstellen) betragen 980 Euro. Unser Kunde erhält einen Zuschuss von 20% aus dem Programm KfW 430 und damit 1.436 Euro.

Wir helfen auch Ihnen weiter, übermitteln Sie uns Ihre Anfrage über unser Kontaktformular. Natürlich können Sie Ihre neuen Fenster in gleicher Weise fördern lassen!

Staatliche Förderung für neue Haustüren

Durch die Erneuerung der Haustür wird in der Regel auch die Energieeffizienz des Gebäudes erhöht. Aus diesem Grund fördert der Staat energetische Saniereungen mit finanziellen Zuschüssen und/oder günstigen Darlehen. Es besteht zum einen die Option, sich den Austausch der Haustür als einzelne Maßnahme von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) fördern zu lassen.

Darüber hinaus ist auch eine Förderung im Rahmen einer Gesamtsanierung möglich. Als Einzelmaßnahme kommen die beiden Programme KfW 430 (Zuschuss) und KfW 152 (Darlehen) in Frage. Allerdings müssen Sie, um die Förderung zu erhalten, darauf achten, dass der Antrag vor Umsetzung der Maßnahme und gemeinsam mit unseren Energie-Effizienz-Experten gestellt wird.

Aber auch Baumaßnahmen, welche die Einbruchsicherheit eines Hauses erhöhen, werden von der KfW gefördert. So etwa der nachträgliche Einbau einer einbruchhemmenden Haustür oder auch der Einbau von Einbruchmeldeanlagen. Die entsprechenden Förderprogramme bezüglich Einbruchschutz sind KfW 455, sowie KfW 159.

Wir beraten Sie und gestalten mit Ihnen die optimale Fördermittelzusammensetzung.

Erneuerung der Heizung in 2020 – e-con GmbH

Ab Anfang 2020 hat sich die Förderstruktur des Bundes gegenüber den Vorjahren verändert. Vorweggenommen es sind Beantragungen in mehr Programmen erforderlich, im Gegenzug hat sich die Förderhöhe stark verbessert. Die Vorteile überwiegen die Nachteile, wenn davon gesprochen werden kann, deutlich. (Am Ende des Beitrags ist ein Beispiel). Wir unterstützen dabei umfassend von der Beantragung bis zur Abrechnung. Übermitteln Sie uns Ihre Projekt- und Kundendaten, wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung. Nach Vertragsabschluss wird das Vorhaben normalerweise auf 3 Förderprogramme aufgeteilt:

  1. Der Austausch der Heizungsanlage, also des puren Wärmeerzeugers wird nun durch die BAFA gefördert.
  2. Die sogenannte Heizungsoptimierung, alle weiteren Maßnahmen, werden durch die KfW gefördert
  3. Die fachliche Begleitung, also unter anderen unseren Leistung, wird ebenfalls über die KfW gefördert.

1.) Die Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt kann hier nachgelesen werden. Die vollständige Fördergrafik ist auf der Webseite der BAFA einsehbar.

2.) Nicht immer muss es eine neue Heizung sein. Oft bringt schon die Optimierung der bestehenden Heizung eine deutliche Energieeinsparung! Deshalb gibt es von der KfW auch eine Förderung für die Heizungsoptimierung. Förderfähig mit Zuschuss oder Kredit sind zum Beispiel der Einbau einer neuen Heizungspumpe sowie die Erneuerung der Heizkörper. Das Pflichtprogramm, Leistungen die sowieso auch für das BAFA Förderung erforderlich sind, zur KfW Förderung beinhaltet:

  • hydraulischer Abgleich
  • Bestandsaufnahme des Heizungssystems
  • Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz am gesamten Heizsystem (z.B. Optimierung der Heizkurve, Anpassung von Vorlauftemperatur und Pumpenleistung sowie Einsatz von Einzelraumreglern).

Ergänzend dazu werden folgende Maßnahmen von der KfW gefördert

  • Ersatz der Heizungspumpe durch eine Hocheffizienzpumpe (Effizienzklasse A oder baugleich), hocheffiziente Trinkwasserzirkulationspumpen
  • Einbau voreinstellbarer Heizkörperthermostatventile und von Strangdifferenzdruckreglern – in Einrohrsystemen Maßnahmen zur Volumenstromregelung mit dem Ziel der Energieeinsparung und der Umbau von Ein- in Zweirohrsystemen 
  • Ersatz und erstmaliger Einbau von Pufferspeichern 
  • erstmaliger Einbau einer Flächenheizung (z.B. Fußbodenheizung) sowie die erforderliche Anpassung oder Erneuerung von Rohrleitungen 
  • Austausch vorhandener Heizkörper durch Niedertemperaturheizkörper und Heizleisten
  • nachträgliche Dämmung von ungedämmten Rohrleitungen 
  • Einbau sowie Ersatz von zur Heizungsanlage zugehöriger Mess-, Steuer- und Regelungstechnik und Nutzerinterface 
  • Inbetriebnahme der Heizung und Einweisung des Hausbesitzers

In diesen KfW-Programmen wird die Heizungsoptimierung gefördert

  • Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (Programmnummer 430) – Zuschuss für Einzelmaßnahmen: Gefördert wird eine Heizungsoptimierung mit einem Zuschuss in Höhe von 20 Prozent der Sanierungskosten, maximal 10.000 Euro pro Wohneinheit.
  • Energieeffizient Sanieren – Kredit für Einzelmaßnahmen (Programmnummer 152): Die Förderung über zinsgünstige Darlehen beträgt bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit für einzelne Sanierungsmaßnahmen wie eine Heizungsoptimierung. Dazu kommt ein Tilgungszuschusses in Höhe von 20 Prozent der Kreditsumme (max. 10.000 Euro).
  • Energieeffizient Sanieren – Kredit für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus (Programmnummer 151): Aus diesem Programm erhalten Hausbesitzer zinsgünstige Darlehen für eine Sanierung zum KfW-Effizienzhaus. Maximal sind es 120.000 Euro Kredit pro Wohneinheit plus ein attraktiver Tilgungszuschuss, der sich je nach erreichtem KfW-Effizienzhaus-Niveau auf bis zu 40 Prozent der Kreditsumme (maximal 48.000 Euro Tilgungszuschuss) beläuft.

Wer “nur” die Heizungspumpe erneuert und einen hydraulichen Abgleich vornimmt, kann auch den  BAFA-Zuschuss für die Optimierung der Heizung in Höhe von 30 Prozent beantragen!

3.) Die Antragstellung und die Baubegleitung, also unsere Leistung, wird über die KfW gefördert. Der Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung. Die KfW fördert die Kosten unseres Experten für Energieeffizienz mit 50% zusammen mit anderen Förderprodukten der KfW.

Beispiel 1: Austausch einer Ölheizung gegen eine Heizung auf der Grundlage Gasbrennwerttechnik, die lediglich vorgerüstet ist für die spätere Nutzung von erneuerbaren Energien.

  • Kosten für den Wärmeerzeuger: 6.000 Euro
  • Kosten für die Heizungsoptimierung : 4.000 Euro
  • Kosten für die Baubegleitung: 700 Euro

Die Fördersumme beträgt: 6.000 x 20% + 4.000 x 20% + 700 x 50% = 2.350 Euro. Die Kosten des Antragstellers betragen 10.700 – 2.350 = 8.350 Euro.

Beispiel 2: Austausch einer Ölheizung gegen eine Heizung auf der Grundlage Gasbrennwerttechnik mit erneuerbarem Energieanteil.

  • Kosten für den Wärmeerzeuger: 7.500 Euro
  • Kosten für die Heizungsoptimierung : 4.000 Euro
  • Kosten für die Baubegleitung: 700 Euro

Die Fördersumme beträgt: 7.500 x 40% + 4.000 x 20% + 700 x 50% = 4.150 Euro. Die Kosten des Antragstellers betragen 12.200 – 4.150 = 8.050 Euro.

Wir übernehmen die Antragstellung und die Abrechnung der Fördermittel als “rund um sorglos” Paket.